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Das alte Jagdgesetz zur Strecke bringen

"Jagdstrecke" nennen die Jäger nüchtern das, was ihnen an Wild und "Sonstigem" vor die Flinte kommt. Im Jagdjahr 2012/13 in Nordrhein-Westfalen waren es neben 129 826 Wildkaninchen, 458363 Ringeltauben, 95056 Stück Rehwild und 61 208 Füchsen auch 77 Hunde und 10 047 Katzen. Wildernde Hunde und Katzen, wie die Jäger betonen. Wird das Landesjagdgesetz so geändert, wie es Tierschützer und eine breite Bevölkerungsmehrheit fordern, dann wird zwar der Katzenabschuss verboten, (wildernde) Hunde sollen aber nach wie vor abgeschossen werden dürfen.

Die erste Lesung des Jagdgesetzentwurfs fand im Dezember2014 in nordrhein-westfälischen Landtag statt. Anschließend wurde der Entwurf an den zuständigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verwiesen, der sich Anfang 2015 damit befasste. Nachdem Experten in diesem Fachausschuss pro und kontra Stellung genommen haben, wird es im Landtag in diesem Monat oder im April zur zweiten Lesung kommen. Es ist also noch ein Stück Weg, bis das alte Jagdgesetz zur Strecke gebracht worden ist.

Zumal, trotz des Protests des Deutschen Tierschutzbundes und des Landestierschutzverbandes NRW, sowohl die Tötung von vermeintlich wildernden Hunden als auch die tierschutzwidrige Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren weiterhin gestattet bleiben soll. Und Protest kommt auch von der anderen Seite: die Jäger machen Mobil gegen die Novellierung und befürchten "die faktische Abschaffung der Jagd".

Keine Totschlagfallen

Auch in anderen Bundesländern steht das bisherige Jagdgesetz auf dem Prüfstand, die Jagdgesetzgebung ist im Prinzip seit 1934 nicht mehr grundlegend geändert worden. Hinter dem neuen Gesetzentwurf für NRW stehen vor allem SPD und Grüne, also die Mehrheit im Landtag. Die beiden Fraktionen wollen zumindest teilweise ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Verboten werden sollen die Baujagd auf Füchse und Dachse sowie der Einsatz von Totschlagfallen. Auch soll die Liste der Jagdbaren Tierarten gekürzt und die Tötung von rund 10000 Katzen pro Jahr verboten werden. Als indiskutabel sieht die Koalition an, dass nach wie vor Hunde geschossen werden dürfen. "Hier muss dringend nachgebessert werden", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Auch das neue NRW-Landesjagdgesetz, sollte es in der novellierten Fassung verabschiedet werden, geht laut Meinung vieler Tierschützer an der Realität vorbei. Nach wie vor soll die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren sowie das Jagen von Rabenkrähen und Elstern erlaubt bleiben. Zwar soll die Liste der Tiere, die zum Abschuss freigegeben sind, gekürzt werden, doch sollen weiterhin unter anderem Hermelin, Graugans, Waschbär und Marderhund getötet werden dürfen.

Um dem Tierschutz bei der Jagd einen breiteren Raum geben zu können, wurde Mitte vergangenen Jahres die Kampagne "Jagdreform jetzt" ins Leben gerufen. Einen 10-Punkte-Katalog sowie eine Resolution stellten unter anderem der Naturschutzbund und der Deutsche Tierschutzbund vor. Es geht um die Mindestanforderungen an ein auf Ökologie und Nachhaltigkeit beruhendes neues NRW-Jagdgesetz. Abgeschafft werden soll laut Resolution die Jagdhundausbildung am lebenden Tier (flugunfähig gemachte Enten), ebenso der Haustierabschuss (Hunde und Katzen). Die Jagdzeit soll auf die Monate September bis Dezember eingeschränkt werden. Einige Tierarten wie junge Füchse und Kaninchen dürfen derzeit das ganze Jahr gejagt werden. Tier- und Naturschutz fordern überdies ein Fütterungsverbot für Rehwild. Damit würden nur die Bestände künstlich vergrößert, die dann wiederum auch in größerem Maße reduziert (geschossen) werden könnten. Auch sollte zukünftig jeder Grundstückeigentümer selbst darüber bestimmen dürfen, ob auf seinem Grund und Boden gejagt werden darf oder nicht.

Fütterungsverbot

Auch der Hinweis der Jäger, dass durch ihre Maßnahmen Seuchen verhindert würden, hinkt. Die Tollwut bei Füchsen wurde nicht dadurch ausgerottet, dass diese Tiere über alle Maßen geschossen wurden, sondern vielmehr durch Impfung. Die Jäger laufen derzeit Sturm gegen die Novellierung des NRW-Jagdgesetzes, organisieren Demonstrationen (vor dem Düsseldorfer Landtag) und sprechen von einer "faktischen Abschaffung" der Jagd - obwohl sie auch mit dem geänderten Gesetz nach wie vor hunderttausende Tiere jährlich abschießen dürfen.

Ein Beispiel nehmen könnte sich der NRW-Landtag an Baden-Württemberg, wo unlängst ein neues Landesjagdgesetz verabschiedet worden ist. Es ist seit dem 1. April 2015 in Kraft und sagt unter anderem aus, dass für das Töten von Tieren immer ein "vernünftiger Grund" vorliegen muss.  Neues Jagdgesetz in Baden-Württemberg verabschiedet

Katzen kastrieren

In die Pflicht nehmen sollten sich natürlich auch die Hunde- und Katzenbesitzer. In nahezu jedem Hund steckt mehr oder weniger der Jagdtrieb, also sollte Bello beim Spaziergang in der Nähe von und in Wäldern an die Leine genommen werden. Die offizielle Zahl von über 10 000 geschossenen Katzen ist tatsächlich hoch. Sie wäre mit Sicherheit niedriger, wenn Katzen konsequenter kastriert, somit Überpopulationen weitgehend vermieden würden. Peter Korte

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