Am 1. April wurde das neue Landesjagdgesetz (Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz) in Baden-Württemberg verabschiedet. Aus NABU-Sicht ist es das beste Jagdgesetz Deutschlands, erfüllt gleichwohl nur 30 Prozent der Naturschutzforderungen. Sollte im Herbst das neue NRW-Landesjagdgesetz in seiner vom Tierschutz vorgeschlagenen Fassung verabschiedet werden, wäre es im Ländervergleich noch besser als das von Baden-Württemberg. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass es auch in Nordrhein-Westfalen zu Abstrichen kommt. Im Stuttgarter Landtag wurde das neue Jagdgesetz mit den Stimmen der grün-roten Landesregierung verabschiedet. FDP und CDU votierten dagegen, deren Redner sprachen von einem "überflüssigen Gesetz". Die FDP kündigte sogar an, das Gesetz sofort zu korrigieren, sollte die FDP an die Regierungsmacht zurückkehren.
Positiv bewertet der Naturschutzbund Baden-Württemberg die Einschränkungen bei der Wildfütterung sowie die Einführung einer winterlichen Wildruhe im Wald (1. März bis 30. April).Der NABU hatte allerdings eine dreimonatige Wildruhe gefordert, der BW-Landtag dampfte sie auf zwei Monate ein. Die Wildfütterung sei zumeist "wildbiologischer Unsinn". Der NABU begrüßt ebenfalls, dass ab sofort Totschlagfallen verboten sind und frei laufende Hunde und Katzen nicht mehr geschossen werden dürfen. Auch die Liste der Arten, die immer noch geschossen werden dürfen, hätte aus NABU-Sicht deutlich kürzer sein müssen. So dürfen beispielsweise Rabenkrähen, Elstern, Hermeline und Baummarder getötet werden. Ab 2017 darf nur noch bleifreie Munition verwendet werden.
Die Jäger im Ländle hatten bis zuletzt gegen das neue Regelwerk gekämpft. Ihr widersinniges und absurdes Argument: Es ordne ihr traditionsreiches Jagdrecht dem Naturschutz unter. peko
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