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Vögel im Frühling und Sommer

Mit Beginn der Brutsaison steigt alljährlich die Anzahl am Boden gefundener, nicht flugfähiger Wildvögel dramatisch an. Für Jungvögel gilt meistens: Bitte sitzen lassen! In der Regel ist der Kleine nicht verlassen, sondern wartet - vielleicht auch einmal an ungünstiger Stelle - auf die nächste Mahlzeit. Viele Jungvögel können beim Verlassen ihres Nestes noch nicht gut fliegen, vor allem das Manövrieren und Landen will gelernt sein. Dieser Zustand ändert sich oft innerhalb weniger Stunden. Bis es soweit ist und der Ästling es endlich aus eigener Kraft auf den nächsten Baum schafft, sollte er vor Gefahren geschützt werden. Halten Sie Katzen und Hunde fern. Jungvögel, die sich in den Keller, auf die Straße oder in ähnlich gefährliche Situationen verirrt haben, können leicht von Hand gegriffen und an einem geschützten Platz in der Nähe des Fundortes wieder frei gelassen werden.

Ob die Familienzusammenführung geklappt hat und die Eltern wieder füttern, lässt sich aus sicherer Entfernung von ca. 20 m oder hinter der Fensterscheibe beobachten, ohne das Familienleben zu stören. Ein Eingreifen wird erst notwendig, wenn nach etwa zweistündiger Beobachtung kein Altvogel in Sicht ist.

Hilfe ist außerdem immer dann nötig, wenn der Fundvogel noch unbefiedert oder verletzt ist. Hierunter fallen auch "Katzenopfer", die der Stubentiger lebend mit nach Hause bringt. Verletzte Vögel sollten umgehend vorsichtig geborgen und in einem Karton zum nächsten Tierarzt transportiert werden. Je nach Vogelart sollte man sich hierzu Hilfe von einem Experten holen, da das Einfangen einiger Arten, wie z. B. Greifvögel, Reiher und Gänse, nicht ungefährlich ist. Noch nackte oder wenig befiederte bzw. bedunte Jungvögel sehen ihren Eltern oft nicht im Geringsten ähnlich. Bevor diese Tiere versorgt werden, ist zunächst einmal die Vogelart zu bestimmen - Vogelexperten können hierbei helfen.

Eine Ausnahme bilden Mauersegler und Schwalben; sitzen sie am Boden, ist immer fachkundige Hilfe nötig! Bitte niemals versuchen, einen Vogel durch Hochwerfen zum Fliegen zu bewegen! Schwerste Verletzungen bis hin zu irreparablen Knochenbrüchen können die Folgen sein.

Grundsätzlich gilt, je strukturreicher der Garten und je dichter die Sträucher und Hecken, umso größere Überlebenschancen haben Nestlinge und kleine "Bruchpiloten". Deshalb schreibt das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW) vor, dass Rodungsarbeiten und Fällungen nur außerhalb der Brut- und Setzzeiten durchgeführt werden dürfen, die vom 01. März bis zum 30. September dauern (§ 64 (1.2) Landschaftsgesetz NRW 2007). Erlaubt ist während der Brutzeit lediglich der Formschnitt von Hecken und Sträuchern - und auch dabei sollte man vor dem Griff zur Heckenschere zunächst einmal das Gehölz auf "belebte" Nester untersuchen und gegebenenfalls die Arbeit bis zur Beendigung des Brutgeschehens ruhen lassen.
Wer den Mut aufbringt, das Grün in seinem Garten etwas wuchern zu lassen, vielleicht einen Reisighaufen anlegt und sich bei der Gartengestaltung für heimische Pflanzen, wie z. B. Weißdorn, Heckenrose und Eberesche, entscheidet, wird sich vielleicht schon wenig später über viele tierische Besucher in seinem Garten freuen können.

Hausbesitzer sollten darüber hinaus stets Sorge tragen, dass sie bei Dach- oder Fassadenarbeiten die Kinderstube tierischer Untermieter nicht gefährden. Beispielsweise sind Schwalben, Mauersegler und Fledermäuse gesetzlich geschützt und dürfen vor allem während der Jungenaufzucht nicht gestört werden. Oft kann es schon helfen, den Fortgang der Arbeiten nur wenige Tage zu verzögern, damit die Jungen ungestört ihre Kinderstube verlassen können.

Bei einem Wildvogelfund helfen Tierärzte, Tierheim, Tierschutzverein und NABU (aber auch das Internet unter wp.wildvogelhilfe.org ) gern weiter und können meistens die nächstgelegene Vogelstation oder einen Ornithologen nennen. Bitte erst erkundigen und dann helfen! Fehler bei der Versorgung von Jungvögeln haben meist - wenn sie nicht sofort zum Tode des Tieres führen - schwere Entwicklungsstörungen zur Folge, von denen sich der Vogel oft nicht mehr erholt. Einige Arten, wie z. B. Greifvögel, Schwalben und Mauersegler, gehören grundsätzlich in die Hände von Fachleuten, die sich mit ihren Bedürfnissen auskennen und sie optimal auf ihr Leben in "freier Wildbahn" vorbereiten.

Inge Püschel, Dipl. Biol. Dipl.Ökol.

Inge Püschel ist freiberuflich als Gutachterin tätig und Honarreferentin im "Haus am Turm" in Essen als Waldpädagogin

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