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Zuständigkeit bei Fundtieren

Es passiert immmer wieder:

Ein Haustier wird orientierungslos und/oder hungrig gefunden. Mitleid und Unsicherheit befällt den Finder - was nun ?

Dabei gilt:

Erst einmal sollte versucht werden, das Tier festzusetzen, was manchmal bei Katzen oder Kleintieren, wie Hauskaninchen, nicht einfach oder gar unmöglich ist. In solchen Fällen kann man sich Rat und evtl. Hilfe beim örtlichen Tierheim oder Tierschutzverein holen.

Der Fund eines entlaufenen Haustieres ist immer beim Tierheim (Tel. 0208 372211) oder, außerhalb der Dienstzeiten des Tierheims, bei der Feuerwehr (Tel. 208 45592) zu melden. ( siehe auch Tierheim )
Bei einem Fundtier handelt es sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches um eine meldepflichtige Fundsache. Durch die Mitwirkung der Feuerwehr ist in Mülheim an der Ruhr sichergestellt, dass Fundtiere täglich 24 Stunden aufgenommen werden können.
Ganz wichtig ist die umgehende Benachrichtigung der Behörde bei verletzten Tieren, denn nur bei Abholung durch das Tierheim oder der Feuerwehr werden die Tierarztkosten von der Gemeinde übernommen. Sofortige Hilfe durch einen Tierarzt ist gewährleistet.

Will ein Finder das Tier bei sich aufnehmen, kann er in Absprache mit dem Tierheim die Verwahrungspflicht, d. h. Fütterung, Unterbringung und tierärztliche Versorgung auf eigene Kosten übernehmen.

Nach einem halben Jahr geht das Tier in den Besitz des Finders über. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der rechtmäßige Besitzer des Tieres das Recht, sein ihm entlaufenes Tier zurückzufordern.

Die bis dahin entstandenen Kosten für die Versorgung des Tieres sind dem Finder in angemessener Höhe durch den Besitzer zu erstatten.

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