

Entgegen der stillschweigenden Selbstverpflichtung deutscher Zoofachhändler, keine Katzen- und Hundewelpen mehr in den Tierhandlungen anzubieten, plant der Zoo Zajac in Duisburg nach eigenen Angaben nun neben Katzenwelpen auch Hundewelpen in seinen Geschäftsräumen anzubieten.
Der Verkauf von Hunden und Katzen ist zwar de facto nicht in deutschen Zoofachhandlungen verboten, doch klar ist auch, dass die Welpen dort nicht verhaltensgerecht betreut und untergebracht werden können! Wenn diese Tiere gekauft werden, wird dies schon ihr drittes Zushause sein. Bis dahin kannten sie nur Dauerstress und ungenügenden Kontakt zu Menschen. Weil diese Erfahrungen in ihrem wichtigsten Lebensabschnitt, der Prägephase, gemacht werden, kann es später durchaus zu Verhaltensauffälligkeiten kommen. Es ist wesentlich besser, wenn die Tiere ohne Umwege vom Züchter in ihr endgültiges Zuhause kommen.
Viele Menschen und Tierschutzorganisationen verurteilen den Handel mit Welpen über den Ladentisch. Auch der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und die Futtermittelherstellerfirma Happy Dog wenden sich gegen den geplanten Verkauf von Hundewelpen.
Der Tierschutzverein Mülheim an der Ruhr schließt sich der Forderung des Deutschen Tierschutzbundes an: Kein Welpenverkauf in Zoofachgeschäften!
Ein engagiertes Mitglied unseres Vereins beschwerte sich über den geplanten Welpenverkauf im Zoohandel Zajac beim Ordnungsamt der Nachbarstadt Duisburg und bekam folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lindermann,
Ihre E-mail vom 23.03.2011 wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. In dieser kritisieren Sie den geplanten Welpenhandel im Zoofachgeschäft Zajac.
Zu dem Sachverhalt kann ich Ihnen mitteilen, dass das Zoofachgeschäft Zajac einen Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz für den Handel mit Hundewelpen gestellt hat. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist das Ordnungsamt unter Beteiligung des städtischen Veterinäramts. Im Genehmigungsverfahren werden selbstverständlich die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und aller dazugehörigen Gesetze / Verordnungen vor der Erteilung einer Erlaubnis zum Hundewelpenverkauf geprüft. Bei der Entscheidung fließen auch Erfahrungen und Erkenntnisse aus den letzten Jahren zur Hundehaltung und Erziehung mit ein. Nur, wenn alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind, wird auch eine entsprechende Erlaubnis erteilt.
Im Zoofachgeschäft Zajac finden regelmäßige, nicht angekündigte Kontrollen durch die amtlichen Tierärzte statt. Soweit eine Erlaubnis zum Handel mit Hundewelpen erteilt werden kann, wird natürlich auch dieser Bereich kontrolliert. Weiterhin erfolgen bei konkreten Beschwerden umgehend Kontrollen. Sollten sich diese dann bestätigen, werden umgehend die geeignete Maßnahmen eingeleitet, um den Beschwerden abzuhelfen.
Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass der Handel mit Hundewelpen gesetzlich nicht verboten ist. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich zu einer anderen Auffassung kommen als Sie vermutlich aufgrund Ihres hohen tierschützerischen Engagements erwarten. Die sollten Sie insbesondere deshalb respektieren, weil sich der emotionale Tierschutzgedanke, auch in anderen Bereichen von Tierhaltungen, von den gesetzlich zu fordernden Möglichkeiten deutlich unterscheidet. Das Tierschutzgesetz will nicht die optimalen Haltungsbedingungen, sondern lediglich die Erfüllung der insoweit erforderlichen Mindeststandards sicherstellen. Ein ordnungsbehördliches Einschreiten ist daher nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Herr Heming
Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
32-11-3 Aufgaben nach dem Landeshundegesetz,
Tierschutz , Jagd und Fischereiangelegenheiten
