
Am 26. 11. 2007 beschloß der EU-Agrarrat ein Ein- und Ausfuhrverbot von Hunde- und Katzenfellen ab 31. Dezember 2008.
Eingeschlossen darin ist auch das Handelsverbot mit Produkten, die diese Felle enthalten. Bisher wurden Felle von Hunden und Katzen ohne Kennzeichnung zum Beispiel zu Accessoires, Rheumadecken, Schlüsselanhängern oder Spielzeugen verarbeitet.
Mehr zu diesem Thema: Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes